Allgemeine Mietbedingungen Miet-Kai
AGB-Version 2026-09-28-r3 · Stand 28. September 2026
Diese Seite dient der freiwilligen Information. Für eine konkrete Buchung gelten die Allgemeinen Mietbedingungen und genau die Produktmodule, die dem endgültigen Angebot als Anhang beiliegen.
Allgemeine Mietbedingungen Miet-Kai
Diese Bedingungen gelten für alle Vermietungen. Produktbesonderheiten stehen ausschließlich in den zusätzlich einbezogenen Produktmodulen.
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für Verträge zwischen Miet-Kai, Kai Hofmann, Friedensstraße 66, 06268 Langeneichstädt, als Vermieter und dem in der Buchungsbestätigung genannten Mieter.
Art und Umfang der Vermietung ergeben sich vorrangig aus der Buchungsbestätigung. Ergänzend gelten nur die dort ausdrücklich aufgeführten Produktmodule in der bei Vertragsschluss bereitgestellten Version.
2 Anfrage Angebot Annahme und Vertragsschluss
Darstellungen, Preisvorschauen und Verfügbarkeitsanzeigen auf der Internetseite sind unverbindlich. Auch die vom Kunden abgesendete erste Anfrage führt noch nicht zum Vertragsschluss.
Miet-Kai prüft Verfügbarkeit, Leistungsumfang und Preis und übermittelt ein unverbindliches Mietangebot. Dieses nennt die maßgebliche Angebotsversion sowie die einbezogenen allgemeinen und produktspezifischen Bedingungen.
Mit dem Klick auf „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde eine verbindliche Buchungsanfrage zu den angezeigten Konditionen ab. Sind die Artikel verfügbar, blockiert Miet-Kai den betroffenen Bestand sofort. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn Miet-Kai die Buchung bestätigt.
Änderungswünsche führen nicht zum Vertragsschluss. Sie werden geprüft und gegebenenfalls in einer neuen Angebotsversion dargestellt. Vertragsgrundlage sind die mit der Buchungsanfrage angezeigten Konditionen und die anschließende Buchungsbestätigung durch Miet-Kai.
3 Mietzeit und verspätete Rückgabe
Mietbeginn und Mietende ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung von Miet-Kai; die Zustimmung kann auch telefonisch erfolgen.
Bei verspäteter Rückgabe kann für den zusätzlichen Zeitraum das Entgelt verlangt werden, das nach der vereinbarten Preislogik für diesen Zeitraum angefallen wäre. Weitergehende nachweisbare Schäden, insbesondere Ansprüche eines nachfolgenden Mieters, bleiben vorbehalten. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen werden berücksichtigt.
Eine vorzeitige Rückgabe reduziert den vereinbarten Mietpreis nicht.
4 Mietpreis und Zahlung
Der vereinbarte Bruttogesamtpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder nach diesen Bedingungen vom Mieter verursacht wurden.
Die Rechnung wird grundsätzlich bei Übergabe, Abholung oder Beginn der vereinbarten Leistung ausgestellt. Der Mieter kann den Rechnungsbetrag bei Übergabe bar bezahlen oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug überweisen.
5 Übergabe Zustand und Einweisung
Miet-Kai übergibt den Mietgegenstand in einem zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand. Erkennbare Vorschäden, Zubehör und durchgeführte Einweisungen werden im Übergabeprotokoll festgehalten.
Der Mieter prüft den Mietgegenstand bei Übergabe im zumutbaren Umfang und meldet erkennbare Abweichungen unverzüglich. Gesetzliche Rechte wegen nicht erkennbarer Mängel bleiben unberührt.
Soweit eine Einweisung vorgesehen ist, darf der Mietgegenstand erst danach in Betrieb genommen werden.
6 Obhut und vertragsgemäße Nutzung
Der Mieter behandelt den Mietgegenstand sorgfältig, beachtet die Bedienungs- und Sicherheitshinweise und schützt ihn angemessen vor Diebstahl, Witterung und dem Zugriff unbefugter Personen.
Untervermietung, Weitergabe an nicht zugelassene Dritte, technische Veränderungen und eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks sind ohne vorherige Zustimmung von Miet-Kai nicht gestattet.
Erforderliche behördliche Erlaubnisse und die Berechtigung zur Nutzung des vorgesehenen Grundstücks oder Aufstellortes beschafft der Mieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7 Mängel Schäden Verlust und Diebstahl
Störungen, Mängel, Schäden, Verlust und Diebstahl sind Miet-Kai unverzüglich mitzuteilen. Eigenmächtige Reparaturen sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig, außer eine sofortige Maßnahme ist zur Abwehr einer akuten Gefahr zwingend erforderlich.
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder eine Person, der er den Mietgegenstand überlassen hat, schuldhaft verursacht. Normale Abnutzung und vertragsgemäßer Verschleiß sind nicht zu ersetzen.
Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung richtet sich der Ersatz nach dem tatsächlich entstandenen Schaden. Pauschale Bearbeitungsgebühren zusätzlich zum vollständigen Schaden werden nicht erhoben.
8 Haftung von Miet-Kai
Miet-Kai haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die gesetzlichen Rechte des Mieters wegen eines Mangels des Mietgegenstands bleiben unberührt.
9 Rückgabe Reinigung und fehlendes Zubehör
Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt mit dem übergebenen Zubehör in dem Zustand zurückzugeben, der sich bei vertragsgemäßer Nutzung ergibt. Produktspezifische Reinigungsanforderungen stehen im jeweiligen Produktmodul.
Erforderliche Sonderreinigung, fehlendes Zubehör und vom Mieter zu vertretende Beschädigungen werden nach dem tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Aufwand berechnet.
10 Stornierung und Umbuchung
Nach Vertragsschluss kann der Mieter nach den im einbezogenen Produktmodul geregelten Bedingungen stornieren oder eine Umbuchung anfragen. Die Erklärung kann telefonisch, per E-Mail oder über die dafür vorgesehene Funktion des Miet-Kai-Hubs erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Erklärung Miet-Kai erreicht.
Soweit ein Produktmodul eine Stornopauschale vorsieht, bleibt dem Mieter der Nachweis gestattet, dass Miet-Kai kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine tatsächliche Ersatzvermietung der freigewordenen Kapazität werden berücksichtigt.
11 Ausfall durch Miet-Kai und höhere Gewalt
Kann Miet-Kai die vereinbarte Leistung aus einem von Miet-Kai zu vertretenden Grund nicht erbringen, gelten die gesetzlichen Rechte des Mieters.
Bei nicht von einer Vertragspartei beherrschbaren Ereignissen stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Rechte und die besonderen Wetterregeln der Produktmodule bleiben unberührt.
12 Verbraucherinformationen und Widerruf
Soweit dem Mieter gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, erhält er die erforderliche Belehrung gesondert. Ob bei einer konkreten, termingebundenen Vermietung eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht greift, richtet sich nach Art und Inhalt der gebuchten Leistung.
13 Datenschutz und Kommunikation
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält die bei Vertragsschluss bereitgestellte Datenschutzerklärung.
Vertragsbezogene Erklärungen können telefonisch, per E-Mail oder über die dafür vorgesehene Funktion des Miet-Kai-Hubs übermittelt werden. Eine Nutzung zu eigener Werbung erfolgt nur auf einer hierfür zulässigen Grundlage.
14 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Produktmodul Hüpfburgen
Dieses Modul gilt zusätzlich, wenn eine Hüpfburg oder ein vergleichbares aufblasbares Eventmodul gebucht wurde.
1 Aufstellort und Vorbereitung
- Der Mieter stellt eine ausreichend große, ebene und von Steinen, scharfen Gegenständen und anderen Gefahren freie Fläche bereit.
- Die Hüpfburg wird nur mit geeigneter Unterlage und entsprechend den Herstellerangaben gesichert.
- Der Mieter stellt am Aufstellort einen geeigneten Stromanschluss mit 230 V bereit. Ein geeignetes Verlängerungskabel stellt ebenfalls der Mieter, sofern es nicht ausdrücklich bei Miet-Kai mitgebucht oder von Miet-Kai bereitgestellt wurde.
- Erforderliche Genehmigungen für öffentliche oder fremde Flächen beschafft der Mieter.
2 Betrieb und Aufsicht
- Während Aufbau, Befüllung, Betrieb und Entleerung ist eine verantwortliche volljährige Aufsichtsperson anwesend.
- Die am Produkt angegebenen Grenzen zu Nutzerzahl, Alter, Körpergröße und Gesamtgewicht sind einzuhalten.
- Schuhe, Speisen, Getränke und scharfe oder verletzungsgeeignete Gegenstände sind in der Hüpfburg nicht erlaubt.
- Gebläse und Stromverbindung sind gegen Regen, Feuchtigkeit, Blockierung und den Zugriff Unbefugter zu schützen.
- Bei Druckverlust ist die Nutzung sofort zu beenden.
3 Wetter Wind und Nässe
Der Mieter beobachtet während der gesamten Nutzung die Wetter- und Windverhältnisse unmittelbar am Aufstellort. Er berücksichtigt dabei sowohl die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort als auch verfügbare Wetterinformationen. Erreichen Wind oder Böen am Aufstellort 38 km/h oder ist dies nach den erkennbaren Umständen zu erwarten, muss die Hüpfburg sofort außer Betrieb genommen, geräumt und gesichert beziehungsweise abgebaut werden. Die Beurteilung richtet sich nach dem konkreten Aufstellort; ein eigenes Windmessgerät wird nicht vorausgesetzt. Bei Zweifeln ist der Betrieb vorsorglich einzustellen.
Die Hüpfburg ist vor eindringendem Wasser zu schützen und bei angekündigtem oder einsetzendem Regen rechtzeitig außer Betrieb zu nehmen und, soweit gefahrlos möglich, trocken einzurollen beziehungsweise wettergeschützt unterzubringen. Ist die Hüpfburg dennoch nass geworden, muss der Mieter Miet-Kai unverzüglich, spätestens bei Rückgabe oder Abholung, ausdrücklich darauf hinweisen. Erforderliche Trocknung, Reinigung und die Beseitigung daraus entstandener Schäden werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
4 Stornierung Standardtermine
Bei Standardterminen kann der Mieter bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung vor der Übergabe werden 50 Prozent des vereinbarten Mietpreises berechnet.
Nach erfolgter Übergabe, Lieferung oder Abholung besteht kein Stornorecht mehr; der vollständige vereinbarte Mietpreis bleibt geschuldet. Miet-Kai kann im Einzelfall freiwillig eine günstigere Lösung anbieten. Bei der 50-Prozent-Pauschale bleibt dem Mieter der Nachweis gestattet, dass Miet-Kai kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5 Sonderregel offizielle Einschulungstermine
Buchungen für offizielle Einschulungstermine können bis einschließlich 90 Kalendertage vor der vereinbarten Übergabe kostenfrei storniert werden. Danach bleibt der vollständige Mietpreis auch bei schlechtem Wetter oder persönlicher Verhinderung geschuldet.
Ein geeigneter Ersatzmieter kann die Buchung mit Zustimmung von Miet-Kai übernehmen. Miet-Kai rechnet ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer tatsächlichen anderweitigen Vermietung an. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Miet-Kai kann aus Kulanz einmalig eine Ersatznutzung desselben oder eines vergleichbaren freien Produkts innerhalb desselben Kalenderjahres ermöglichen. Hierauf besteht kein Anspruch. Eine Auszahlung, ein Restguthaben oder eine weitere Ersatznutzung gibt es nicht.
Hinweis: Der Mieter kann sein Ausfallrisiko freiwillig durch eine geeignete Versicherung absichern.
Produktmodul Mobile Fasssauna
Dieses Modul gilt zusätzlich bei der Vermietung der mobilen Fasssauna einschließlich Anhänger und übergebenem Zubehör.
1 Mietzeit und Aufstellort
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe (Anlieferung) und endet mit der Rückholung. Üblich sind Anlieferung am ersten Miettag ab 15:00 Uhr und Rückholung am letzten Miettag gegen 11:00 Uhr; maßgeblich sind die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung genannten voraussichtlichen Zeitfenster. Die genaue Uhrzeit stimmt Miet-Kai kurz vorher mit dem Mieter ab.
Der Mieter gewährleistet eine geeignete, ebene, tragfähige und rechtlich zulässige Stellfläche sowie eine ausreichend breite und sichere Zufahrt. Die Sauna ist gegen Wegrollen zu sichern; die Stützen sind entsprechend der Einweisung zu verwenden.
2 Brandschutz und Ofenbetrieb
- Die Sauna darf nicht in brandgefährdeten Bereichen oder in unzulässiger Nähe zu brennbaren Anlagen und Gebäuden aufgestellt werden.
- Der holzbefeuerte Ofen darf nur entsprechend der Einweisung und mit geeignetem Brennstoff betrieben werden.
- Leicht entzündliche, explosive oder alkoholhaltige Stoffe dürfen weder in den Ofen noch auf die Saunasteine gelangen.
- Der Ofen und die Sauna bleiben während des Betriebs durchgehend unter Aufsicht einer volljährigen Person.
- Die zulässige Höchsttemperatur beträgt 100 Grad Celsius.
3 Nutzung und Hygiene
- Jeder Nutzer verwendet ein ausreichend großes Handtuch als vollständige Sitz- und Liegeunterlage.
- Schuhe, Speisen, Tiere und Rauchen sind im Saunaraum nicht erlaubt.
- Aufgüsse dürfen nur mit geeigneten, ausreichend verdünnten Saunaaufgussmitteln durchgeführt werden.
- Eine übliche Menge geeigneten Saunaaufgussmittels ist enthalten; weiteres Aufgussmittel kann nach Verfügbarkeit hinzugebucht werden.
- Gesundheitliche Eignung und die Beaufsichtigung minderjähriger oder hilfsbedürftiger Nutzer liegen in der Verantwortung des Mieters.
4 Selbstabholung und Transport
Bei Selbstabholung ist der Mieter für einen sicheren und zulässigen Transport verantwortlich. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h.
5 Rückgabe
Die Sauna ist besenrein zurückzugeben. Stärkere Verschmutzungen sind mit Wasser und bei Bedarf mit einer Bürste, jedoch ohne Reinigungsmittel, zu entfernen. Noch warme Asche kann aus Sicherheitsgründen im Ofen verbleiben.
Fehlendes Zubehör, außergewöhnliche Verschmutzungen, Brandspuren oder schuldhaft verursachte Beschädigungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
6 Stornierung
Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt kann kostenfrei storniert werden. Danach werden bis zur Übergabe 50 Prozent, nach der Übergabe der vollständige Mietpreis berechnet. Eine Umbuchung kann Miet-Kai freiwillig anbieten. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Produktmodul Campinganhänger und Dachzelt
Dieses Modul gilt für den Campinganhänger beziehungsweise Zeltanhänger mit dem in der Buchungsbestätigung aufgeführten Zubehör.
1 Fahrer und Transport
- Der Anhänger darf nur von Personen mit einer für das Gespann gültigen Fahrerlaubnis und einem geeigneten Zugfahrzeug gezogen werden.
- Der Mieter ist für einen sicheren und zulässigen Transport verantwortlich.
2 Zulässige Nutzung
- Der Anhänger darf nur zum vereinbarten Zweck genutzt und nicht weitervermietet werden.
- Technische oder optische Veränderungen sowie das Entfernen vorhandener Kennzeichnungen sind nicht gestattet.
- Rauchen und offene Flammen im oder am Dachzelt sind nicht gestattet. Tiere dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mitgenommen werden.
3 Kosten Rückgabe und Reinigung
Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- und Fährgebühren sowie vom Mieter verursachte Bußgelder trägt der Mieter.
Der Anhänger und das Zubehör sind sauber und vollständig zurückzugeben. Fehlendes Zubehör, außergewöhnliche Verschmutzungen oder schuldhaft verursachte Beschädigungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
4 Diebstahlschutz Schäden und Notfälle
Der Mieter trägt während der Mietzeit die Verantwortung für die sichere Verwahrung des Anhängers und des Zubehörs. Bei jedem unbeaufsichtigten Abstellen ist der Anhänger mit einer geeigneten Diebstahlsicherung zu sichern und an einem möglichst geschützten Ort abzustellen.
Ein Diebstahl, Unfall, eine Panne, ein Brand oder eine Beschädigung ist Miet-Kai unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl ist außerdem unverzüglich die Polizei einzuschalten. Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Miet-Kai beauftragt werden; ausgenommen sind unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Für Diebstahl oder Beschädigungen haftet der Mieter, soweit er diese zu vertreten hat, insbesondere bei unzureichender Sicherung.
5 Stornierung
Eine Stornierung durch den Mieter ist bis einschließlich 90 Kalendertage vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung werden bis 29 Kalendertage vor der Übergabe 50 Prozent und ab 28 Kalendertagen bis zum Tag vor der Übergabe 80 Prozent des vereinbarten Mietpreises berechnet. Bei einer Stornierung am vereinbarten Übergabetag oder bei Nichtabholung ist der vollständige Mietpreis zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Hinweis: Der Mieter kann sein Ausfallrisiko freiwillig durch eine geeignete Versicherung absichern.
Produktmodul Partyzelt
Dieses Modul gilt für das Partyzelt 5 × 10 m mit PE-Plane einschließlich des vereinbarten Zubehörs und einer gegebenenfalls gebuchten Mithilfe von Miet-Kai beim Auf- oder Abbau.
1 Aufstellfläche und Genehmigungen
Der Mieter stellt eine ebene, tragfähige und für das Befestigungssystem geeignete Fläche bereit. Leitungen und andere Hindernisse im Boden sind vor dem Aufbau eindeutig anzuzeigen.
Der Mieter klärt, ob das Partyzelt am vorgesehenen Aufstellort und für die geplante Veranstaltung verwendet werden darf, und beschafft erforderliche Genehmigungen.
Wichtiger Hinweis: Werden für den geplanten Einsatz Windlast-, Statik- oder Brandschutznachweise verlangt, ist dieses Partyzelt nicht geeignet.
2 Aufbau Abbau und Helfer
Wird Miet-Kai als Helfer für den Aufbau und/oder Abbau hinzugebucht, stellt der Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt ein bis zwei Helfer. Der Aufstellort muss frei zugänglich und vorbereitet sein.
Bei Aufbau oder Abbau durch den Mieter sind Einweisung, Aufbauanleitung und das vorgesehene Befestigungssystem einzuhalten. Eigenmächtige Änderungen an der Konstruktion sind nicht zulässig.
Auf- und Abbau dürfen bei Windgeschwindigkeiten über 25 km/h nicht durchgeführt werden.
3 Betrieb und Brandschutz
Offenes Feuer, Feuerstellen, Heizgeräte mit offener Flamme sowie Grillen sind im Partyzelt und in dessen unmittelbarer Nähe unzulässig. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
Stromleitungen, Beleuchtung, Dekoration und andere Einrichtungen sind so anzubringen, dass sie weder Personen gefährden noch Plane oder Konstruktion beschädigen.
4 Wind und Einsatzgrenzen
Für das Partyzelt liegen keine Windlast- oder Statikberechnung und kein Brandschutznachweis vor. Bei aufkommendem Wind oder sonstigen unsicheren Wetterverhältnissen ist die Nutzung zu beenden und das Partyzelt rechtzeitig abzubauen.
5 Reinigung und Rückgabe
Das Partyzelt ist vollständig, grob gereinigt und trocken zurückzugeben. Ist es bei Rückgabe oder Abholung feucht oder nass, muss der Mieter Miet-Kai ausdrücklich darauf hinweisen.
Fehlende Teile, außergewöhnliche Verschmutzungen sowie erforderliche Trocknungs-, Reinigungs- oder Reparaturarbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
6 Stornierung
Bei Standardterminen kann der Mieter bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt kostenfrei stornieren. Danach werden bis zum Tag vor der Übergabe 50 Prozent und ab dem vereinbarten Übergabetag 100 Prozent des Mietpreises berechnet.
Hat der Mieter wegen der konkreten Wetterverhältnisse am Aufstellort Sicherheitsbedenken gegen den sicheren Auf- oder Abbau, kann er die Buchung vor der Übergabe kostenfrei stornieren oder mit Miet-Kai einen Ersatztermin vereinbaren.
Produktmodul Mietzubehör
Dieses Modul gilt für Bierzeltgarnituren, Stehtische, Beleuchtung, Musikboxen und sonstiges in der Buchungsbestätigung aufgeführtes Mietzubehör.
1 Nutzung und Schutz
- Das Mietzubehör ist bestimmungsgemäß zu verwenden, sorgfältig zu behandeln und angemessen gegen Witterung, Feuer, Verschmutzung, Diebstahl und den Zugriff Unbefugter zu schützen.
- Elektrisches Mietzubehör darf nur bestimmungsgemäß und geschützt vor Nässe betrieben werden. Beschädigte Geräte, Stecker oder Leitungen dürfen nicht weiterverwendet werden; Miet-Kai ist unverzüglich zu informieren.
- Aufkleber, Farbe, Schrauben und andere Veränderungen sind nicht zulässig.
2 Rückgabe und Reinigung
Das Mietzubehör ist vollständig und in dem bei vertragsgemäßer Nutzung zu erwartenden Zustand zurückzugeben. Außergewöhnliche Verschmutzungen, fehlende Teile und Beschädigungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
3 Stornierung
Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kann kostenfrei storniert werden. Danach werden 50 Prozent, ab dem vereinbarten Mietbeginn 100 Prozent des Mietpreises berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.